Familie
Fällt ein Elternteil aus, wird der Familienalltag oftmals zum Spießrutenlauf. In der Südpfalz ist keine Familie sich allein gestellt. Familienhilfe und Soziale Dienste greifen mit passgenauer Unterstützung für die jeweilige Familiensituation unter die Arme.
Eine Zusammenstellung von Unterstützungsangeboten für jede Lebenssituation finden Landauer Familien hier.
Eine Übersicht über das Angebot für Kinder, Jugendliche und Familien im Kreis Germersheim gibt es hier
Eine gute Übersicht über Unterstützungsangebote für Familien in der Südpfalz bietet die Liste der Erziehungspass Partner
Die Lebenshilfe Südliche Weinstraße bietet unter anderem betreuende Familienhilfe. Darüber hinaus betreibt die Lebenshilfe eigene integrative Kindergärten, Wohneinrichtungen sowie Werk- und Ausbildungsstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen und ein Autismuszentrum.
Der CJD bietet Kinder-, Jugend- und Familienhilfe an den Standorten Landau und Germersheim
Der Kreisverband Germersheim vom DRK bietet ambulante und stationäre Hilfen für Familien
Soziale Dienste
Die kommunalen Sozialen Dienste können von allen EinwohnerInnen des jeweiligen Verwaltungsbezirkes in Anspruch genommen werden, wenn es um das Zwischenmenschliche geht, Unterstützung im familiären Bereich nötig ist oder Beratung und Verfahrensunterstützung im Bereich Ehe, Kinder und Familie gewünscht wird.
Der ASD ist für die Stadt Landau zuständig für Kinder, Jugendliche und Familien.
Zuständigkeiten:
- Beratung und Unterstützung von Landauer Familien in allen Fragen der Erziehung; Vermittlung von „Frühen Hilfen“, Beratungsstellen etc.
- Beratung und Unterstützung bei Trennung und Scheidung
- Mitwirkung bei familiengerichtlichen Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang
- Beratung, Prüfung und Einleitung von Hilfen zur Erziehung
Die Sozialen Dienste des Kreises Südliche Weinstraße bieten auch Beratung für Ärzte, Lehrer, Therapeuten und Sozialberater und bieten Jugendleiterschulungen an.
Zuständigkeiten:
- Beratung und Begleitung bei Fragen der Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Klärung des sozialpädagogischen Bedarfs (clearing)
- Hilfen zur Erziehung
- Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
- Eingliederungshilfen für seelisch beeinträchtigte oder von Beeinträchtigung bedrohte Kinder und Jugendliche
- Allgemeiner Sozialdienst
- Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten
- Beratung in Fragen der Elterlichen Sorge und Umgang bei Trennung und Scheidung
- Betreuung und Beratung von Pflegekinder und Pflegefamilien
- Jugendhilfe im Strafverfahren
- Frühe Hilfen/Familienbildung
- Beratung für Ärzte, Lehrer, Sozialarbeiter, Therapeuten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Beratung und Betreuung von Jugendlichen im Übergang Schule/Beruf
- Jugendscout
- Kindertagespflege (Beratung und Unterstützung von Tagespflegepersonen; Vermittlung von Tagespflegepersonen)
- Schulsozialarbeit
- Präventionsprojekte
- Kinder- und Jugendschutz, Jugendschutzinitiative des Landkreises
- Förderung der außerschulischen Jugendbildung
- Umsetzung § 72 a SBG VIII
- Zusammenarbeit mit freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe
- Jugendleiterschulungen, online-Anträge JuleiCa
- Geschäftsführung des Kreisjugendring SÜW
- Grenzüberschreitende Jugendarbeit
Die Sozialen Dienste im Kreis Germersheim bieten, neben den üblichen Zuständigkeiten, eine Telefonhotline.
Zuständigkeiten:
- Allgemeiner Sozialer Dienst
- Telefonberatung
- Krisenintervention
- Eingliederungshilfen
- Jugendhilfe im Strafverfahren
- Pflegekinderdienste
- Hilfen im Trennungs- /Scheidungsfall
- Beratungsstellen im Landkreis